Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Minden, 10 K 2563/07.A

Datum:
29.08.2008
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 K 2563/07.A
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2008:0829.10K2563.07A.00
 
Tenor:

Der Bescheid des Bundesamtes vom 23. November 2007 wird in den Entscheidungsaussprüchen zu 3. - insoweit, als er sich zu § 60 Abs. 7 AufenthG verhält - und 4. - insoweit, als der Klägerin eine Abschiebung gerade nach Angola angedroht worden ist - aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet festzustellen, dass in der Person der Klägerin ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG bezüglich Angolas vorliegt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 5/6 und die Beklagte zu 1/6.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem jeweiligen Kostenschuldner wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der jeweilige Kostengläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank