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Verwaltungsgericht Minden, 7 L 226/07

Datum:
15.06.2007
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 L 226/07
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2007:0615.7L226.07.00
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Antragstellerin mit Schriftsatz vom 31.05.2007 den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zurückgenommen hat.

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin vom 27.03.2007 gegen die Verfügungen des Antragsgegners vom 26.02.2007 - Aktenzeichen ... und ..., ... - wird wieder hergestellt.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Beteiligten zu je 1/3. Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind erstattungsfähig.

Der Streitwert wird auf 135.000,- EUR festgesetzt.

 
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