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Verwaltungsgericht Minden, 6 K 782/06

Datum:
17.04.2007
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 K 782/06
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2007:0417.6K782.06.00
 
Tenor:

Der Bescheid der Beklagten vom 30.6.2005 und deren Widerspruchsbescheid vom 2.3.2006 werden aufgehoben, soweit keine Planbetten im Teilfachgebiet Unfallchirurgie für das T. F. -I1. H. festgestellt werden. Die Beklagte wird verpflichtet, den Antrag der Klägerin auf Aufnahme des T. F. -I2. H. in den Krankenhausplan des Landes Nordrhein- Westfalen mit Planbetten im Teilfachgebiet Unfallchirurgie unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden.

Die Beklagte und der Beigeladene tragen die Gerichtskosten sowie die außergerichtlichen Kosten der Klägerin je zur Hälfte und ihre eigenen außergerichtlichen Kosten jeweils selbst.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte und der Beigeladene dürfen die Vollstreckung durch die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

 
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