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Verwaltungsgericht Minden, 6 K 553/05

Datum:
05.01.2007
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Gerichtsbescheid
Aktenzeichen:
6 K 553/05
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2007:0105.6K553.05.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.800,20 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 14.03.2005 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Beklagte zu 94 % und der Kläger zu 6 %.

Der Gerichtsbescheid ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 7.000 EUR. Der Kläger darf die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 100 EUR abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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