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Verwaltungsgericht Minden, 6 K 3582/06

Datum:
13.03.2007
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 K 3582/06
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2007:0313.6K3582.06.00
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat.

Im Übrigen wird der Bescheid des Beklagten vom 00.00.0000 i.d.F. des Widerspruchsbescheides der C1. L. vom 00.00.0000 aufgehoben, soweit die Rücknahme- und Rückforderungsentscheidung des Beklagten den Betrag von 1.067,00 EUR übersteigt.

Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens tragen der Kläger zu ¼ und der Beklagte zu ¾.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

 
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