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Verwaltungsgericht Minden, 6 K 3001/06

Datum:
17.07.2007
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 K 3001/06
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2007:0717.6K3001.06.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung des Vollstreckungsbetrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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