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Verwaltungsgericht Minden, 6 K 2467/06

Datum:
17.04.2007
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 K 2467/06
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2007:0417.6K2467.06.00
 
Tenor:

Der Bescheid der Beklagten vom 28.6.2005 in der Fassung des Ergänzungsbescheides vom 4.7.2005 und deren Widerspruchsbescheid vom 21.6.2006 werden aufgehoben, soweit 30 Planbetten im Teilfachgebiet Unfallchirurgie für den Beigeladenen festgestellt werden.

Die Beklagte und der Beigeladene tragen die Gerichtskosten sowie die außergerichtlichen Kosten der Klägerin je zur Hälfte und ihre eigenen außergerichtlichen Kosten jeweils selbst.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte und der Beigeladene dürfen die Vollstreckung durch die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

 
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