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Verwaltungsgericht Minden, 4 K 787/06

Datum:
02.05.2007
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 K 787/06
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2007:0502.4K787.06.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird unter Abänderung seines Bescheides vom 23.02.2006 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 07.03.2006 verpflichtet, dem Kläger zu den Liquidationen des Zahnarztes Dr. L. vom 27.04.2005 und 09.06.2005 weitere Beihilfe im Umfang von 159,76 EUR zu gewähren. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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