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Verwaltungsgericht Minden, 4 K 2794/06

Datum:
01.08.2007
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 K 2794/06
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2007:0801.4K2794.06.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird unter Aufhebung der dienstlichen Beurteilung des Klägers vom 10.01.2006 und des Widerspruchsbescheides der Bezirksregierung Detmold vom 20.07.2006 verpflichtet, für den Kläger eine neue dienstliche Beurteilung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu erstellen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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