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Verwaltungsgericht Minden, 11 L 615/05

Datum:
26.01.2007
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
11. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
11 L 615/05
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2007:0126.11L615.05.00
 
Tenor:

Der Antrag, die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren für notwendig zu erklären, wird abgelehnt.

Die Erinnerung wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

 
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