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Verwaltungsgericht Minden, 10 K 1223/07

Datum:
20.11.2007
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 K 1223/07
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2007:1120.10K1223.07.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 20. März 2007 und des Widerspruchsbescheides vom 08. Mai 2007 verurteilt, den Kläger amtsangemessen zu beschäftigen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

 
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