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Verwaltungsgericht Minden, 5 K 303/05

Datum:
20.01.2006
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 K 303/05
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2006:0120.5K303.05.00
 
Tenor:

Der Widerspruchsbescheid des Beklagten vom 31.01.2005 und sein zugrunde liegender Bescheid über die Festsetzung einer Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag vom 29.11.2004 werden insoweit aufgehoben, als mit letzterem Bescheid eine den Betrag von 5.000,00 EUR übersteigende Vorausleistung festgesetzt worden ist.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Wegen der Kosten ist das Urteil vorläufig vollstreckbar.

 
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