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Verwaltungsgericht Minden, 4 L 884/05

Datum:
23.01.2006
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 L 884/05
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2006:0123.4L884.05.00
 
Tenor:

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die dem Polizeipräsidium C. für Dezember 2005 zugewiesenen und noch nicht besetzten vier Stellen der Besoldungsgruppe A 10 BBesO mit Konkurrenten zu besetzen, bis über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt.

 
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