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Verwaltungsgericht Minden, 4 K 3569/04

Datum:
28.03.2006
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 K 3569/04
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2006:0328.4K3569.04.00
 
Tenor:

werden auf Antrag 05261/04 vom 06.02.2006 die nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 01.02.2006

von dem Kläger an das beklagte Land

zu erstattenden und bereits mitgeteilten Kosten auf

1317,18 EUR

(in Worten: Eintausenddreihundertsiebzehn 18/100 EUR)

nebst Zinsen in Höhe von 5 vom Hundert über dem Basiszinssatz ab 07.02.2006 festgesetzt.

Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.

 
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