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Verwaltungsgericht Minden, 7 L 717/05

Datum:
31.10.2005
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 L 717/05
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2005:1031.7L717.05.00
 
Tenor:

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die Verfügung der Antragsgegnerin vom 13.09.2005 wird bis zum Erlass des Widerspruchsbescheides insoweit wiederhergestellt, als die Antragsgegnerin angeordnet hat, dass der Antragsteller sämtliche Kopien seiner Approbationsurkunde bei ihr hinterlegen soll. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

3. Der Streitwert wird auf 17.500 EUR festgesetzt.

 
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