Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Minden, 7 K 983/02

Datum:
11.04.2005
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 983/02
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2005:0411.7K983.02.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Bescheides vom 13.01.2000 und des Widerspruchsbescheides vom 02.04.2002 verpflichtet, der Klägerin Eingliederungshilfe gemäß § 35 a SGB VIII in Form der Kostenübernahme für eine Lerntherapie bei dem Verein Q. e. V. für den Zeitraum April 1999 bis April 2002 zu gewähren.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt die Beklagte.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank