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Verwaltungsgericht Minden, 7 K 1776/05

Datum:
29.09.2005
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 1776/05
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2005:0929.7K1776.05.00
 
Tenor:

Der Bescheid des Beklagten vom 18.03.2005 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides der C. E. vom 12.07.2005 wird aufgehoben, soweit dem Kläger zu 3. die Abschiebung angedroht worden ist.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizu- treibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Voll- streckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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