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Verwaltungsgericht Minden, 5 K 306/04

Datum:
23.09.2005
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 K 306/04
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2005:0923.5K306.04.00
 
Tenor:

Die an die Kläger zu 1. und 3. ergangenen Erschließungsbeitragsbescheide des Beklagten vom 18.03.2003 werden aufgehoben. Der an die Klägerin zu 2. ergangene Erschließungsbeitragsbescheid des Beklagten vom 18.03.2003 wird aufgehoben, soweit er eine Festsetzung eines Erschließungsbeitrags von mehr als 40.000,00 EUR zum Gegenstand hat.

Der Beklagte trägt die Kosten der Klageverfahren. Wegen der Kosten ist das Urteil vorläufig vollstreckbar.

 
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