Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Minden, 4 K 4121/04

Datum:
17.08.2005
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 K 4121/04
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2005:0817.4K4121.04.00
 
Tenor:

Der Bescheid des beklagten Landes vom 29.07.2004 wird, soweit er die Medikamentenaufwendungen für die ersten drei Inseminationen, die Aufwendungen für In-vitro-Fertilisation (IVF)-Behandlungen und die Aufwendungen für die vierte Insemination im Rahmen der Kinderwunschtherapie der Klägerin betrifft, in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 16.11.2004 aufgehoben.

Das beklagte Land wird verpflichtet, der Klägerin eine Beihilfe zu den Medikamentenaufwendungen für die ersten drei Inseminationen in Höhe von 45,21 EUR zu gewähren und für die Aufwendungen der vierten Insemination dem Grunde nach Beihilfe zu leisten.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Das beklagte Land darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank