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Verwaltungsgericht Minden, 4 K 3864/04

Datum:
30.11.2005
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 K 3864/04
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2005:1130.4K3864.04.00
 
Tenor:

Das beklagte Land wird unter teilweiser Aufhebung des Bescheides vom 18.10.2004 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 15.11.2004 verpflichtet, der Klägerin Beihilfe zu den Aufwendungen für das mit Rezept vom 17.09.2004 verschriebene Präparat "Valette" in Höhe von 22,91 EUR zu gewähren.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Das beklagte Land darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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