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Verwaltungsgericht Minden, 3 L 508/05

Datum:
29.12.2005
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 L 508/05
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2005:1229.3L508.05.00
 
Tenor:

1. Der Antrag wird abgelehnt.

2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen. 3. Der Streitwert wird auf 10.000,00 EUR festgesetzt.

 
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