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Verwaltungsgericht Minden, 2 L 293/05

Datum:
05.08.2005
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 L 293/05
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2005:0805.2L293.05.00
 
Tenor:

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, dem Antragsteller Gelegenheit zur erneuten Ablegung einer zweiten Wiederholungsprüfung der zweiten Teilprüfung der Fachprüfung im Fach "Controlling" vorläufig einzuräumen.

Im Übrigen wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Antragsteller zu 3/4 und der Antragsgegner zu 1/4.

Der Streitwert wird auf 7.500,00 EUR festgesetzt.

 
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