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Verwaltungsgericht Minden, 11 K 6990/03

Datum:
23.02.2005
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
11. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 K 6990/03
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2005:0223.11K6990.03.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar, für die Beigeladene jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrags. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.Die Berufung wird zugelassen.

 
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