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Verwaltungsgericht Minden, 8 K 85/04

Datum:
03.12.2004
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
8. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 K 85/04
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2004:1203.8K85.04.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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