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Verwaltungsgericht Minden, 7 L 905/04

Datum:
17.11.2004
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 L 905/04
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2004:1117.7L905.04.00
 
Tenor:

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die Verfügung der Antragsgegnerin vom 25.10.2004 wird bis zum Erlass des Widerspruchsbescheides insoweit wiederhergestellt, als die Antragsgegnerin angeordnet hat, dass der Antragsteller seine Approbationsurkunde und sämtliche Kopien der Urkunde bei ihr hinterlegen soll. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

3. Der Streitwert wird auf 20.000 EUR festgesetzt.

 
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