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Verwaltungsgericht Minden, 5 K 5675/03

Datum:
03.12.2004
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 K 5675/03
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2004:1203.5K5675.03.00
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Kläger in der mündlichen Verhandlung seine Klage - in Höhe von 39,50 Euro - zurück genommen hat.

Im Übrigen werden der Widerspruchsbescheid der Beklagten vom 05.08.2003 und der zu Grunde liegende Beitragsbescheid vom 20.06.2003 insoweit aufgehoben, als in letzterem Bescheid ein Beitrag für das Jahr 2003 in Höhe von 28,50 Euro festgesetzt worden ist.

Von den Kosten des Verfahrens trägt der Kläger ¼, die Beklagte ¾.

Wegen der Kosten ist das Urteil vorläufig vollstreckbar.

 
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