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Verwaltungsgericht Minden, 4 L 62/04.A

Datum:
09.02.2004
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 L 62/04.A
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2004:0209.4L62.04A.00
 
Tenor:

Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, die gegenüber dem Kreis I. als zuständiger Ausländerbehörde abgegebene Mitteilung, dass für die Antragstellerin zu 1. ein weiteres Asylverfahren nicht durchgeführt werde, zurückzunehmen. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, tragen die Antragsteller zu 5/8 und die Antragsgegnerin zu 3/8.

 
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