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Verwaltungsgericht Minden, 3 L 1300/02

Datum:
28.04.2004
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 L 1300/02
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2004:0428.3L1300.02.00
 
Tenor:

1. Es wird festgestellt, dass die unter dem Aktenzeichen 3 K 4990/03 anhängige Klage der Antragstellerin gegen den zu Gunsten der Beigeladenen ergangenen Feststellungsbescheid vom 9. September 2002 und gegen den diesen Bescheid modifizierenden Feststellungsbescheid vom 10. Januar 2003 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 30. Juni 2003 aufschiebende Wirkung hat.

2. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

3. Der Streitwert wird auf 6.750,00 EUR festgesetzt.

 
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