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Verwaltungsgericht Minden, 2 K 763/03

Datum:
18.02.2003
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 K 763/03
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2003:0218.2K763.03.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist nur wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor der Beklagte bzw. der Beigeladene Sicherheit in derselben Höhe leisten.

 
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