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Verwaltungsgericht Minden, 11 L 897/03

Datum:
08.08.2003
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
11. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
11 L 897/03
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2003:0808.11L897.03.00
 
Tenor:

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 4.000,- EUR festgesetzt.

 
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