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Verwaltungsgericht Minden, 6 K 2487/01

Datum:
27.08.2002
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 K 2487/01
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2002:0827.6K2487.01.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird unter Aufhebung seines Bescheides vom 30.07.2001 in der Fassung des Widerspruchsbescheides des Landrates des Kreises Q. vom 08.10.2001 verpflichtet, den Eigenanteil des Klägers an den Kosten für dessen Krankenhausaufenthalt vom 13.02.2001 bis 15.02.2001 in Höhe von 26,07 Euro (= 51,00 DM) aus Mitteln der Sozialhilfe zu übernehmen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte; Gerichtskosten werden nicht erhoben.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

 
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