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Verwaltungsgericht Minden, 4 L 600/01

Datum:
14.05.2002
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 L 600/01
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2002:0514.4L600.01.00
 
Tenor:

1. Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, bis zum Abschluss eines unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu durchzuführenden Auswahlverfahrens den Beigeladenen nicht zum Universitätsprofessor (Besoldungsgruppe C 4) für das Fach "Wirtschaftswissenschaft und ihre Didaktik" an der Universität zu L. zu ernennen.

2. Die Kosten des Verfahrens tragen der Antragsgegner und der Beigeladene als Gesamtschuldner; die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen trägt dieser selbst.

3. Der Streitwert wird auf 2000,00 Euro festgesetzt.

 
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