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Verwaltungsgericht Minden, 4 L 1145/02

Datum:
14.11.2002
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 L 1145/02
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2002:1114.4L1145.02.00
 
Tenor:

Das Verfahren wird ausgesetzt und eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofes gem. Art. 234 EGV zu folgender Frage eingeholt: Ist die Vorschrift des Art. 8 der Richtlinie 2001/73/EG, durch die zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen das Inverkehrbringen von Tabak zum oralen Gebrauch unbeschadet des Art. 151 der Akte über den Beitritt Österreichs, Finnlands und Schwedens verboten wird, mit höherrangigem Recht der Europäischen Gemeinschaften vereinbar?

 
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