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Verwaltungsgericht Minden, 4 K 3960/99

Datum:
04.09.2002
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 K 3960/99
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2002:0904.4K3960.99.00
 
Tenor:

Das beklagte Land wird unter teilweiser Aufhebung des ablehnenden Bescheides der Bezirksregierung E. vom 27.08.1999 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 29.10.1999 verpflichtet, dem Kläger eine weitere Beihilfe in Höhe von 115,79 Euro zu gewähren.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

 
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