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Verwaltungsgericht Minden, 3 L 47/02

Datum:
23.01.2002
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 L 47/02
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2002:0123.3L47.02.00
 
Tenor:

1. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin vom 15. Januar 2002 gegen die luftaufsichtsrechtliche Verfügung der Antragsgegnerin vom 8. Januar 2002 wird wiederhergestellt.

2. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Der Streitwert wird auf 80.000,00 Euro festgesetzt.

4. Der Tenor zu 1. soll den Beteiligten telefonisch vorab mitgeteilt werden.

 
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