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Verwaltungsgericht Minden, 3 L 1300/02

Datum:
05.12.2002
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 L 1300/02
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2002:1205.3L1300.02.00
 
Tenor:

1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig. 4. Der Streitwert wird auf 6.750,00 EUR festgesetzt.

5. Die Beschlussformel soll den Beteiligten vorab telefonisch mitgeteilt werden.

 
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