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Verwaltungsgericht Minden, 10 K 1310/00

Datum:
24.06.2002
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 K 1310/00
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2002:0624.10K1310.00.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen. Die Gebühren für das Endurteil trägt der Kläger. Die Kosten des Verfahrens im Übrigen trägt der Beklagte. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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