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Verwaltungsgericht Minden, 9 L 545/01

Datum:
08.08.2001
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 L 545/01
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2001:0808.9L545.01.00
 
Tenor:

1. Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt haben.

Der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs der Antragsteller gegen die Ziffer 1 der Bauordnungsverfügung vom 12.06.2001 wird abgelehnt.

2. Die Beteiligten tragen die Kosten des Verfahrens jeweils zur Hälfte.

3. Der Streitwert wird für die Zeit bis zum 31.07.2001 auf 10.000,00 DM, für die Zeit danach auf 5.000,00 DM festgesetzt.

 
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