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Verwaltungsgericht Minden, 7 K 1162/99

Datum:
26.03.2001
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 1162/99
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2001:0326.7K1162.99.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits, für den Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheits- leistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, sofern nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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