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Verwaltungsgericht Minden, 2 K 3874/99

Datum:
30.03.2000
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 K 3874/99
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2000:0330.2K3874.99.00
 
Tenor:

Der Gerichtsbescheid vom 25. Januar 2000 gilt als nicht ergangen.

Die Klage wird auf Kosten des Klägers abgewiesen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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