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Verwaltungsgericht Minden, 6 K 2125/97

Datum:
19.05.1998
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 K 2125/97
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:1998:0519.6K2125.97.00
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klägerin die Klage zurückgenommen hat und soweit die Beteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 667,50 DM zu zahlen; im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens, für das keine Gerichtskosten erhoben werden, tragen die Klägerin zu 1/4 und die Beklagte zu 3/4.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

 
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