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Verwaltungsgericht Minden, 3 K 899/98

Datum:
26.08.1998
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 K 899/98
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:1998:0826.3K899.98.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verpflichtet, über den Antrag des Klägers auf Zulassung zum C1. Markt 1998 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts erneut zu entscheiden. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abzuwenden, falls nicht der Kläger zuvor in dieser Höhe Sicherheit leistet.

 
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