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Verwaltungsgericht Minden, 1 K 3073/95.A

Datum:
09.06.1997
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 K 3073/95.A
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:1997:0609.1K3073.95A.00
 
Tenor:

Die Entscheidung des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge vom 07.07.1995 wird aufge- hoben.

Die Beklagte wird verpflichtet, die Kläger zu 1. bis 5. als Asylberechtigte anzuerkennen und festzustellen, daß die Voraussetzungen der §§ 51 Abs. 1 und 53 AuslG in ihrer Person vorliegen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtsgebühren nicht erhoben werden.

 
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