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Verwaltungsgericht Minden, 3 K 927/96

Datum:
21.08.1996
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 K 927/96
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:1996:0821.3K927.96.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, falls nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Berufung wird nicht zugelassen.

 
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