Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Köln, 3 K 4975/24.A

Datum:
11.06.2026
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
3.Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 K 4975/24.A
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2026:0611.3K4975.24A.00
 
Schlagworte:
Syrien; Erfolgreiche Aufstockerklage; geschlechtsbezogene Verfolgung; Einzelfall Verfolgung einer alleinstehenden Frau durch nichtstaatliche Akteure; sexueller Missbrauch; Zwangsehe
Normen:
AsylG § 3 Abs. 1 und Abs. 4
Leitsätze:

Eine Gruppenverfolgung von Frauen in Syrien ist unabhängig von den konkreten Umständen nicht anzunehmen.

Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter entsprechender Aufhebung des Bescheids des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 30. Oktober 2024 verpflichtet, der Klägerin die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen.

Die Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank