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Verwaltungsgericht Köln, 27 L 655/26.A

Datum:
07.04.2026
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
27. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
27 L 655/26.A
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2026:0407.27L655.26A.00
 
Schlagworte:
Syrien Abschiebungsandrohung
Normen:
AufenthG § 60 Abs 5 EMRK Art 3 GG Art 19 Abs 4 AsylG § 36
Leitsätze:

1. Es ist von den Besonderheiten des Einzelfalls abhängt,    ob einem Rückkehrer nach Syrien die Verletzung seiner     Rechte aus Art. 3 EMRK droht.

2. Die Aufklärung und Bewertung der hierfür      maßgeblichen Umstände sind im Verfahren auf     vorläufigen Rechtsschutz nicht möglich.

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die aufschiebende Wirkung der Klage 27 K 2245/26.A gegen die Abschiebungsandrohung in Ziffer 3 des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 11.3.2026 wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, in dem Gerichtskosten nicht erhoben werden.

 
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