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Verwaltungsgericht Köln, 26 K 1420/23

Datum:
18.03.2026
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
26. Kammer
Entscheidungsart:
Gerichtsbescheid
Aktenzeichen:
26 K 1420/23
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2026:0318.26K1420.23.00
 
Leitsätze:

Zu den Voraussetzungen eines Anspruchs auf Freistellung von der Rückzahlungsverpflichtung.

Bei der Prüfung der Freistellungsvoraussetzungen können individuelle finanzielle Belastungen über die von Gesetzes wegen vorgesehenen Pauschalen hinaus nicht berücksichtigt werden.

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des auf­grund des Gerichtsbescheides vollstreckbaren Be­trages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Voll­stre­ckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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