Datum:
07.10.2026
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
25. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
25 K 2655/26
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2026:1007.25K2655.26.00
Tenor:
1.Das Verfahren wird eingestellt.
2. Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens trägt die Beklagte.
1Gründe
2Das von den Beteiligten übereinstimmend für in der Hauptsache erledigt erklärte Verfahren wird in entsprechender Anwendung des § 92 Abs. 3 VwGO eingestellt.
3Die Kostenentscheidung folgt der Kostenübernahmeerklärung der Beklagten vom 10.09.2026. Die Gerichtskostenfreiheit des Verfahrens ergibt sich aus § 188 S. 2 VwGO.
4Der Beschluss ist unanfechtbar.