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Verwaltungsgericht Köln, 22 K 2071/22.A

Datum:
02.03.2026
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
hat die 22. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
22 K 2071/22.A
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2026:0302.22K2071.22A.00
 
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter Aufhebung der Ziffern 3 bis 6 des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 16. März 2022 (Gesch.-Z.: N01) verpflichtet, dem Kläger den subsidiären Schutzstatus zuzuerkennen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, werden dem Kläger zu einem Viertel und der der Beklagten zu drei Vierteln auferlegt.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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