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Verwaltungsgericht Köln, 22 K 1517/23.A

Datum:
13.04.2026
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
22. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
22 K 1517/23.A
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2026:0413.22K1517.23A.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 21 A 1209/26.A
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, werden der Klägerin zu 1 und dem Kläger zu 2 jeweils zur Hälfte auferlegt.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin und der Kläger dürfen die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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